Vereinssatzung "V-Team"

Satzung des Vereins ,,V-Team

§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen "V-Team".
2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "eingetragener Verein (e.V.)".
3. Der Sitz des Vereins ist Großheidstrasse 154, 52080 Aachen.
4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO).
2. Zweck des Vereins ist die Förderung der Heimatpflege, der Gemeinschaft und des bürgerschaftlichen Engagements in Aachen-Verlautenheide.
3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Organisation und Durchführung von gemeinschaftsfördernden
Veranstaltungen (z.B. Weihnachtsmarkt, Sommerfest, Dorftreffs),
- Maßnahmen zur Verbesserung des Ortsbildes und Verschönerung
öffentlicher Plätze,
- Unterstützung bei der Ausstattung öffentlicher Einrichtungen, z. B.
Spielplätze, Sitzgelegenheiten für Senioren, Jugendtreffs,
- Förderung des sozialen Miteinanders durch Aktionen, Projekte und
ehrenamtliches Engagement im Stadtteil.

§ 3 Selbstlosigkeit
1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
3. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.
2. Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
3. Die Mitgliedschaft endet durch:
- Austritt,
- Ausschluss oder
- Tod (bei natürlichen Personen) bzw. Auflösung (bei juristischen
Personen).
4. Der Austritt ist mit einer Frist von vier Wochen zum 31.12. eines Jahres schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären.
5. Die Gründungsmitglieder sind von der Beitragspflicht dauerhaft befreit.

§ 5 Mitgliedsbeiträge
1. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 12 Euro.
2. Der Beitrag ist jeweils zu Beginn des Kalenderjahres im Voraus zu entrichten.
3. Bei Eintritt während des Jahres wird der Beitrag anteilig berechnet.
4. Über Beitragsermäßigungen oder -befreiungen im Einzelfall entscheidet der Vorstand.

§ 6 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
1. die Mitgliederversammlung und
2. der Vorstand.

§ 7 Der Vorstand
1. Der Vorstand im Sinne des 28 BGB besteht aus:
der 1. Vorsitzenden und Kassenwartin,
der 2. Vorsitzenden und Schriftführerin.
2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.  Wiederwahl ist zulässig.
3. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins ehrenamtlich.
4. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn beide Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

§ 8 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
2. Sie ist mindestens einmal jährlich einzuberufen.
3. Die Einladung erfolgt schriftlich oder per E-Mail durch den Vorstand unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen.
4. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich verlangt.
5. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:
- Entgegennahme des Tätigkeits- und Kassenberichts,
- Entastung des Vorstands,
- Wahl des Vorstands,
- Festsetzung von Mitgliedsbeiträgen,
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Auflösung des
Vereins.
6. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins bedürfen einer Zweidrittelmehrheit.

§ 9 Protokollierung
Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das von der Schriftführerin und der Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.

§ 10 Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Aachen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Stadtteil Verlautenheide zu verwenden hat.

§ 11 Gründungsmitglieder
Die Gründungsversammlung des Vereins "V-Team" fand am 01.11.2025 in der Großheidstr. 154, 52080 Aachen statt. Die Zahl der Gründungsmitglieder beträgt 7. Die Gründungsmitglieder sind dauerhaft von der Beitragspflicht befreit.


Aachen, 01.11.2025

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